Allgemeine Geschäftsbedingungen
AMTEC Anlagen- & Maschinentechnik
GmbH
- Allgemeines
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen für gegenwärtige und künftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zu Grunde. Sie werdendurch Auftragserteilung anerkannt. Den Bestimmungen dieses
Vertrages zuwiderlaufende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Zusicherungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Angebote,Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Änderungen der Konstruktionen oder der
Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
- Lieferzeit
Liefertermine werden eingehalten, gelten aber unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rücktritt vom Vertrag. Bei nachträglichen Änderungs-
und Ergänzungswünschen des Käufers wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Höherer Gewalt und anderer Vorkommnisse, die die Lieferung der Ware beeinflussen oder unmöglich machen (z.B. Brand,
Streik, Rohstoffmangel), entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder verlängern eine etwa vereinbarte Lieferfrist entsprechend, auch wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
- Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort netto zahlbar. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungs-bedingungen,
Bekanntwerden von gegen den Schuldner angestrengten Klagen, wird sofort unsere gesamte Forderung fällig. Bei Zielüberschreitungen werden zudem Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank und Spesen berechnet. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge, sowie Abzüge jeder Art sind nicht zulässig und werden nicht
anerkannt.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Außerdem haben wir das Recht, Rückgabe unseres
Eigentums oder Sicherstellung zu verlangen. In Abweichung von den § 366, 367 BGB und etwaige Bestimmungen des Käufers sind wir berechtigt, festzusetzen, auf welche Forderungen, Zahlungen des Käufers
gutzuschreiben sind. Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei
Beeinträchtigung unserer Eigentums-rechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (zum
Beispiel Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäfts-ganges anderen Personen zu
überlassen. Der Käufer ist zur sachgemäßen Behandlung der uns gehörenden Ware und ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.
- Gewährleistung
Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Bekanntwerden, berücksichtigt und müssen schriftlich angezeigt werden. Sie entbinden nicht
von der Verpflichtung zur Zahlung. Bei unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung durch den Käufer erlischt jedweder Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen eines Teils der Lieferungen berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware wird nach Rücksendung baldmöglichst Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf
Minderung, Wandlung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
- Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit
durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Düren.